Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - L 5 KR 743/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,42652
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - L 5 KR 743/18 (https://dejure.org/2020,42652)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.06.2020 - L 5 KR 743/18 (https://dejure.org/2020,42652)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Juni 2020 - L 5 KR 743/18 (https://dejure.org/2020,42652)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,42652) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 19.12.2017 - B 1 KR 17/17 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - L 5 KR 743/18
    Dass die streitgegenständliche Methode nicht dem Qualitätsgebot entspreche, sei im Übrigen durch das Bundessozialgericht im Urteil vom 19.12.2017 (B 1 KR 17/17 R) bestätigt worden.

    Zur Begründung der im Übrigen aufrecht erhaltenen Berufung hat die Beklagte geltend gemacht: Das erstinstanzliche Urteil stehe in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 19.12.2017 a.a.O) sowie einer Reihe weiterer Entscheidungen von Landessozialgerichten.

    Die Leistungen der zur Versorgung der in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten zugelassenen Krankenhäuser müssen demzufolge grundsätzlich bereits dem Qualitätsgebot genügen, um überhaupt zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechenbar zu sein (vgl. BSG Urteil vom 19.12.2017 - B 1 KR 17/17 R m.w.N.).

    Mit dieser Änderung wurde lediglich die Möglichkeit geschaffen, unter gewissen Voraussetzungen Erprobungsrichtlinien zu erlassen (vgl. dazu ausführlich BSG, Urteil vom 19.12.2017 - B 1 KR 17/17 R Rn. 20-22).

    Auch dies hat das Bundessozialgericht bereits entschieden (vgl. Urteile vom 24.04.2018 - B 1 KR 13/16 R Rn. 16 ff. und vom 19.12.2017 - B 1 KR 17/17 R Rn. 23; zustimmend LSG NRW, Urteil vom 17.09.2019 - L 11 KR 10/17 Rn. 62 ff.; LSG Bayern, Urteil vom 27.11.2018 - L 20 KR 525/17 - Rn. 44 ff. sowie Mittelbach, NZS 2019 Seite 64 ff.; ablehnend Schifferdecker NZS 2018 Seite 698 ff.).

    Entsprach die Anwendung der Lungenvolumenreduktion mittels Coils (jedenfalls im Jahr 2016) nicht dem Qualitätsgebot und ergibt sich aus § 137c Abs. 3 SGB V keine andere Beurteilung des Falles, kommt eine Vergütung der von der Klägerin erbrachten Leistungen hier auch nicht ausnahmsweise unter dem Aspekt der grundrechtsorientierten Leistungsauslegung nach den Vorgaben in § 2 Abs. 1a S. 1 SGB V in Betracht (vgl. dazu etwa BSG, Urteil vom 19.12.2017 - B 1 KR 17/17 Rn. 31).

  • BSG, 20.03.2018 - B 1 KR 4/17 R

    Anspruch auf Versorgung mit Fertigarzneimitteln (hier: Intravenös zu

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - L 5 KR 743/18
    Denn es fehlt jedenfalls an einer lebensbedrohlichen, regelmäßig tödlichen Erkrankung oder einer damit zumindest wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankung und damit an einer nach § 2 Abs. 1a S. 1 SGB V erforderlichen notstandsähnlichen Situation (vgl. dazu zuletzt BSG, Urteil vom 19.03.2020 - B 1 KR 22/18 R sowie BSG, Urteil vom 20.03.2018 - B 1 KR 4/17 R Rn. 21).

    Das bedeutet, dass nach den konkreten Umständen des Falles bereits drohen muss, dass sich der voraussichtlich tödliche Krankheitsverlauf innerhalb eines kürzeren, überschaubaren Zeitraums mit großer Wahrscheinlichkeit verwirklichen wird (BSG, Urteil vom 20.03.2018 - B 1 KR 4/17 R Rn. 21).

  • BSG, 24.04.2018 - B 1 KR 13/16 R

    Keinen Anspruch auf Regelversorgung mit einer stationären Liposuktion in der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - L 5 KR 743/18
    Auch dies hat das Bundessozialgericht bereits entschieden (vgl. Urteile vom 24.04.2018 - B 1 KR 13/16 R Rn. 16 ff. und vom 19.12.2017 - B 1 KR 17/17 R Rn. 23; zustimmend LSG NRW, Urteil vom 17.09.2019 - L 11 KR 10/17 Rn. 62 ff.; LSG Bayern, Urteil vom 27.11.2018 - L 20 KR 525/17 - Rn. 44 ff. sowie Mittelbach, NZS 2019 Seite 64 ff.; ablehnend Schifferdecker NZS 2018 Seite 698 ff.).

    Aus der Formulierung in § 137c Abs. 3 S. 1 SGB V "dürfen angewandt werden" könne - insbesondere im Vergleich zu der Formulierung in § 2 Abs. 1a SGB V "können beanspruchen" - abgeleitet werden, dass § 137c Abs. 3 SGB V keine Aussage zu Leistungsansprüchen von Versicherten treffe, sondern diese vielmehr voraussetze (BSG, Urteil vom 24.04.2018 - B 1 KR 13/16 R Rn. 16).

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - L 5 KR 743/18
    (vgl. zum Ganzen etwa BVerfG, Beschluss vom 06.06.2018 - 1 BvL 7/14 Rn. 73-75 und Beschluss vom 26.11.2018 - 1 BvR 318/17 Rn. 29-32 - beide m.w.N.).
  • BVerfG, 26.11.2018 - 1 BvR 318/17

    Zur Aufwandspauschale bei der Prüfung von Krankenhausabrechnungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - L 5 KR 743/18
    (vgl. zum Ganzen etwa BVerfG, Beschluss vom 06.06.2018 - 1 BvL 7/14 Rn. 73-75 und Beschluss vom 26.11.2018 - 1 BvR 318/17 Rn. 29-32 - beide m.w.N.).
  • BSG, 19.03.2020 - B 1 KR 22/18 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - L 5 KR 743/18
    Denn es fehlt jedenfalls an einer lebensbedrohlichen, regelmäßig tödlichen Erkrankung oder einer damit zumindest wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankung und damit an einer nach § 2 Abs. 1a S. 1 SGB V erforderlichen notstandsähnlichen Situation (vgl. dazu zuletzt BSG, Urteil vom 19.03.2020 - B 1 KR 22/18 R sowie BSG, Urteil vom 20.03.2018 - B 1 KR 4/17 R Rn. 21).
  • BSG, 28.03.2017 - B 1 KR 29/16 R

    Krankenversicherung - Vergütung für Krankenhausbehandlung - Beurlaubung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - L 5 KR 743/18
    Der Vergütungsanspruch für die Krankenhausbehandlung und damit korrespondierend die Zahlungsverpflichtung einer Krankenkasse entsteht - unabhängig von einer Kostenzusage - unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten kraft Gesetzes, wenn die Versorgung in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgt und im Sinne von § 39 Abs. 1 S 2 SGB V erforderlich und wirtschaftlich ist (st. Rspr. z.B. BSG, Urteil vom 28.03.2017 - B 1 KR 29/16 R Rn. 9 m.w.N.).
  • BSG, 19.04.2016 - B 1 KR 28/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - kein Vergütungsanspruch für einen stationären

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - L 5 KR 743/18
    Versicherte haben aufgrund des Qualitätsgebots (§ 2 Abs. 1 S. 3 SGB V) und des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12 Abs. 1 SGB V) keinen Anspruch auf ungeeignete Leistungen (vgl. BSG, Urteil vom 19.04.2016 - B 1 KR 28/15 Rn. 13 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 27.11.2018 - L 20 KR 525/17

    Krankenversicherung: Kostenerstattung für stationär durchgeführte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - L 5 KR 743/18
    Auch dies hat das Bundessozialgericht bereits entschieden (vgl. Urteile vom 24.04.2018 - B 1 KR 13/16 R Rn. 16 ff. und vom 19.12.2017 - B 1 KR 17/17 R Rn. 23; zustimmend LSG NRW, Urteil vom 17.09.2019 - L 11 KR 10/17 Rn. 62 ff.; LSG Bayern, Urteil vom 27.11.2018 - L 20 KR 525/17 - Rn. 44 ff. sowie Mittelbach, NZS 2019 Seite 64 ff.; ablehnend Schifferdecker NZS 2018 Seite 698 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2019 - L 11 KR 10/17

    Keine Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für selbstbeschaffte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - L 5 KR 743/18
    Auch dies hat das Bundessozialgericht bereits entschieden (vgl. Urteile vom 24.04.2018 - B 1 KR 13/16 R Rn. 16 ff. und vom 19.12.2017 - B 1 KR 17/17 R Rn. 23; zustimmend LSG NRW, Urteil vom 17.09.2019 - L 11 KR 10/17 Rn. 62 ff.; LSG Bayern, Urteil vom 27.11.2018 - L 20 KR 525/17 - Rn. 44 ff. sowie Mittelbach, NZS 2019 Seite 64 ff.; ablehnend Schifferdecker NZS 2018 Seite 698 ff.).
  • SG Duisburg, 10.06.2021 - S 17 KR 3/20
    Mit gerichtlicher Verfügung vom 28.10.2020 setzte das Gericht die Beteiligten darüber in Kenntnis, dass das LSG NRW mit Urteil vom 16.06.2020 - L 5 KR 743/18 ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens unter Bezugnahme auf die vom MDK dargestellte Studienlage im Jahre 2016 und den Abschlussbericht des IQWiG vom 07.02.2017 entschieden habe, dass eine Lungenvolumenreduktion mittel der Einlage von Coils im Jahre 2016 nicht dem Qualitätsgebot nach § 2 Abs. 1 SGB V entsprochen habe.

    Das LSG NRW verkenne in der Entscheidung vom 16.06.2020 - L 5 KR 743/18 wesentlich Aspekte, die für eine Behandlungsfall aus Juni 2016 relevant seien.

    Soweit das LSG NRW in der Entscheidung vom 16.06.2020 - S 5 KR 743/18 für zwei Behandlungsfälle in April 2016 und Mai bis Juni 2016 wie Folgt ausführt: " im Behandlungszeitpunkt existierte als evidenz-basierte Studie - die das Meinungsbild der einschlägigen Fachkreise hätte prägen können - allein die Studie RESET" werden diese Ausführungen aufgrund der bereits zuvor erfolgten Veröffentlichungen nicht geteilt.

    Soweit sich die Beklagte auf die Entscheidung des LSG NRW vom 16.06.2020 - L 5 KR 743/18 beruft und darauf, dass das LSG NRW bei einer dort zugrunde liegenden Lungenvolumenreduktion mittels der Einlage von Coils für die Behandlungszeiträume April 2016 und 30.05.2016 bis 04.06.2016 wie Folgt ausgeführt hat: " im Behandlungszeitpunkt existierte als evidenz-basierte Studie - die das Meinungsbild der einschlägigen Fachkreise hätte prägen können - alleine die Studie RESET " und ausführt, dass " jedenfalls die erst im Jahre 2016 veröffentlichen Studien REVOLVENS und RENEW sowie der erwähnte Abschlussbericht des IQWIG vom 07.02.2017 nicht bewirkt haben, dass bereits im Zeitpunkt der Behandlung des Versicherten die große Mehrheit der einschlägigen Fachleute (Ärzte, Wissenschaftler) die Behandlungsmethode der Coil-Implantation befürwortet... ) (vgl. LSG NRW, Urteil vom 16.06.2020 - L 5 KR 743/18 Rn. 30) werden die Ausführungen des LSG NRW von der erkennenden Kammer nicht geteilt.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht